Teilnahmebedingungen für das Schalk´s Reise Service Gewinnspiel „Katie Melua“ auf Facebook.com

Teilnahmebedingungen für das Schalk´s Reise Service Gewinnspiel „Katie Melua“ auf Facebook.com

1       Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von Schalk´s Reise Service e.K., von-Coels-Str. 45, 52080 Aachen, Deutschland (nachfolgend auch „Schalks“ genannt).

(2)  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Schalks. Die Webpräsenz von Schalks findet sich unter: www.reise-welten.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Schalks zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.

(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

2       Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, der Niederlande oder Belgien haben.

(3) Mitarbeiter von Schalk´s Reise Service e.K. und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

(4) Schalks behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

3       Gewinn

(1) Es gibt einen Gewinner. Der Gewinner erhält folgenden Gewinn:

Zwei (2) Eintrittskarten für das Konzert von „Katie Melua & Sinfonieorchester Aachen“ am 31.08.2019, 20:00 Uhr im Rahmen der Kurpark Classix, Monheimsallee, 52062 Aachen.

Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für Verpflegung, Anreise und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen.

(2) Um teilzunehmen müssen folgende Schritte befolgt werden: Besuchen Sie bitte unsere Facebook-Seite unter https://www.facebook.com/Schalks.burtscheid   und beantworten Sie die Gewinnspielfrage direkt unterhalb des Gewinnspielposts vom 12.07.2019: „In welcher Stadt fahren Katie Meluas 9 million bicycles?“ und „liken“ Sie die Seite https://www.facebook.com/Schalks.burtscheid .

Der Gewinner wird unter allen richtigen Kommentaren zufällig ausgelost.

(3) Die Preise können nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

4       Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 12.07.2019 11:00 Uhr MEZ bis einschließlich 21.07.2019 23:59 MEZ Uhr, möglich.

(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens 21.07.2019 um 23:59 MEZ direkt unterhalb des Gewinnspielposts vom 12.07.2019 die Gewinnspielfrage richtig beantwortet und die Fanseite geliked haben und sich dadurch zur Teilnahme angemeldet haben. Mehrere Kommentare derselben Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Es gilt die Serveruhr des Gewinnspielveranstalters, welche sich in der MEZ Zeitzone befindet.

(3) Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.

(5) Die Auslosungen und Benachrichtigungen der Gewinner erfolgen jeweils bis zu drei Arbeitstagen nach den Aktionstagen also bis spätestens zum: 24.07.2019.

(6) Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) auf Facebook und/oder dem Schalks Blog veröffentlicht werden, falls Schalks sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

(7) Schalks behält sich das Recht vor, Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge oder Kommentare innerhalb des Gewinnspielposts auf Facebook und/oder dem Schalks Blogbeitrag zum Gewinnspiel nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form auf Facebook oder dem Schalks Blog zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.

(8) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Gewinnspielzeitraums in Ziffer 4 (1) ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Schalks kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

5         Annahme des Gewinns

(1) Der Gewinner wird via Kommentarfunktion im Kommentarverlauf des Posts von Schalks durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang dieser schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Abholung in unserer Filiale Krugenofen 45, 52066 Aachen, während unserer Öffnungszeiten. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Schalks nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

6 Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.

(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für Schalks bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Schalks im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.

(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen  von Schalk´s Reise Service e.K. unter Ziffer 8 (2).

7        Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Schalks behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Schalks Facebook Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) Schalks übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Schalks Facebook Fanseite.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Schalks nur für Schäden, die von Schalks oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8        Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gelten die Datenschutzregelungen – https://www.reise-welten.de/datenschutzerklaerung-de/ .

(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Aachen, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Aachen, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

Aachen, 12.07.2019